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   RFH, 28.01.1921 - II A 41/21   

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https://dejure.org/1921,693
RFH, 28.01.1921 - II A 41/21 (https://dejure.org/1921,693)
RFH, Entscheidung vom 28.01.1921 - II A 41/21 (https://dejure.org/1921,693)
RFH, Entscheidung vom 28. Januar 1921 - II A 41/21 (https://dejure.org/1921,693)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 29.09.1976 - I B 113/75

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Pflichtverstoß - Heilung des Verstosses -

    Als Verwaltungsakt muß das Leistungsgebot klar erkennen lassen, an wen es gerichtet ist und das von der Behörde Verlangte bestimmt und unzweideutig dem Empfänger gegenüber zum Ausdruck bringen, so daß er erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. Urteil des RFH vom 28. Januar 1921 II A 41/21, RFHE 4, 289 [293]).
  • BFH, 09.03.1993 - VII R 98/91

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Finanzgerichts (FG) - Verletzung von

    Dem steht die vom Kläger genannte Entscheidung des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 28. Januar 1921 II A 41/21 (RFHE 4, 289), an die der Senat im übrigen auch nicht gebunden ist (§ 11 Abs. 2 FGO), nicht entgegen.
  • BFH, 20.03.1952 - V z 134/51 U

    Beschwer gegen die entschädigungslose Anordnung von Grenzpfäden und Durchlässen -

    Der Umstand, daß der Bf. der Anordnung nachgekommen ist, steht der Einlegung der zulässigen Rechtsmittel und der Entscheidung hierüber nicht entgegen; denn dem, der einer Anordnung nachgekommen ist, kann es gleichwohl darum zu tun sein, zu erfahren, ob das Verlangen berechtigt ist (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs II A 41/21 vom 28. Januar 1921, Slg. Bd. 4 S. 289; VI A 54/23 vom 30. Juni 1923, Slg. Bd. 12 S. 252, Kartei, AO § 175 Rechtsatz 2).
  • BFH, 11.10.1961 - VII 13/61 U
    Die Auffassung des Bf. läßt sich auch nicht auf die von ihm hierfür herangezogenen Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VA 95/28 vom 10. Juli 1928/24. September 1928 (Mrozek-Kartei, AO § 202 Rechtsspruch 28) und II A 41/21 vom 28. Januar 1921 (Slg. Bd. 4 S. 289) stützen.
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